Schlagworte: Abgabe

BSG – Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung

Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld „Tag der Antrag­stellung“ der Stempel „9.6.05“ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Zum Rest des Beitrags »

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VG Saarlouis – Führerscheinabgabe kann mit Haft erzwungen werden

(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

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Wer ein Fahrverbot antreten und seinen Führerschein in „amtliche Verwahrung“ geben muss, sollte gesetzte Fristen unbedingt einhalten. Andernfalls kann dies erzwungen werden, notfalls mit Haft. Diese Erfahrung blieb einem Autofahrer nicht erspart, der sich von seinem Führerschein nicht trennen wollte. Er ging mit dem Schreiben der Behörde, die ihm eine Frist zur Abgabe setzte, zunächst zu seinem Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte. Der Bescheid enthielt allerdings einen Sofortvollzug, was bedeutet, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für den Abgabetermin hat. Zum Rest des Beitrags »

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