Kategorie Mietrecht

AG München – Voyeurismus berechtigt zur Mietminderung um 100 %

Über einen etwas skurril anmutenden Rechtsstreit berichtet die Online Ausgabe der FAZ vom 13.08.2007. Danach soll eine Münchner Vermieterin eine Studenten-WG durch einen sogenannten „Venezianischen Spiegel“ beobachtet haben. In die Wohnung der älteren Dame waren 2005 drei Studenten eingezogen. Einer der drei soll im Januar 2006 festgestellt haben, dass der Badezimmerspiegel von der Rückseite durchsichtig war. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »

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Wohnungsvermittlung und Maklerprovision

Viele Mietwohnungen sind nur über einen Makler, auch Wohnungsvermittler genannt, zu erhalten, der für die Vermittlung natürlich eine Provision verlangt. Wohnungssuchende Mieter sollten daher ihre Rechte kennen, die im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG) geregelt sind. Zum Rest des Beitrags »

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Berliner Mietspiegel 2007 vorgestellt

(c) Rolf Handtke / Pixelio

Handtke/Pixelio

Der neue Mietspiegel 2007 für Berlin, der am 11.07.2007 vorgestellt wurde, bringt deutliche deutliche Mieterhöhungen mit sich. So soll die Mietobergrenze für Altbauten um bis zu 61 Prozent pro Quadratmeter steigen. Der Mietspiegel, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird, gibt die ortsüblichen Vergleichsmieten wieder, an denen sich Vermieter bei Mieterhöhungen orientieren können. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung auch bei unveränderter ortsüblicher Vergleichsmiete zulässig

Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch des Vermieters ausgeschlossen ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und sich die ortsübliche Vergleichsmiete seit Vertragsschluss nicht erhöht hat. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »

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Verweigerung der Nebenkostenabrechnung bei beendetem Mietverhältnis

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Was tun, wenn nach Beendigung eines Mietverhältnisses der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten verweigert und der Mieter berechtigten Grund zu der Annahme haben darf, dass ein Guthaben zu seinen Gunsten besteht. Mit Ende des Mietverhältnisses besteht für den Mieter nicht mehr die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückzubehalten, um den Vermieter zur Abrechnung zu zwingen. Eine Möglichkeit wäre, den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen und dann in der nächsten Stufe das errechnete Guthaben zu verlangen. Wirkungsvoller ist jedoch eine Klage auf Rückzahlung aller im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen. Zum Rest des Beitrags »

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