Schlagworte: Wohnungsgröße

BGH – Ist die Wohnung zu klein, kann fristlos gekündigt werden

Die Kläger waren seit 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Über ihren Anwalt erklärten die Kläger im Januar 2005 die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum April, weil die Wohnfläche um mehr als 10 % von der mit „ca. 100 m²“ vereinbarten Wohnfläche abweiche. Ferner verlangten die Mieter überzahlte Miete in Höhe von ca. 5.000 Euro zurück und erhoben Klage beim Amtsgericht. Zum Rest des Beitrags »

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Sozialgerichts Dresden – ALG II – Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

Eine vierköpfige Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, hat Anspruch auf eine 4-Raum-Wohnung, wenn zwischen den Geschwisterkindern ein erheblicher Altersunterschied besteht. Der Leistungsträger muss daher einem Umzug aus einer 3-Raum-Wohnung zustimmen. Dies hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden am 02.08.2007 im Wege der Einstweiligen Anordnung durch Beschluss entschieden. (Az.: S10 AS 1957/07 ER – nicht rechtskräftig). Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »

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