Schlagworte: Vorerkrankung
AG Hamburg – keine fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages wegen bereits bekannter Erkrankung
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 17. Januar 2008
Wer nach dem Weihnachtsfest ein paar Pfunde zugelegt hat, trägt sich eventuell mit dem Gedanken, einen Vertrag in einem Fitnessstudio abzuschließen. In der Regel haben diese eine längere Laufzeit, so dass sich nach dem ersten Enthusiasmus oft die Frage stellt, wie kommt man aus diesem Vertrag wieder raus? Zum Rest des Beitrags »