Schlagworte: UPE
LG Coburg – auch bei fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall sind sog. UPE-Aufschläge ersatzfähiger Schaden
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 28. Januar 2010
Das bei einem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug darf man auf Kosten des Unfallverursachers reparieren lassen. Alternativ kann man aber auch den nach Gutachten erforderlichen Betrag verlangen (sog. fiktive Abrechnung). Die Eigentümerin eines beschädigten Kfz hatte mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Gutachtensbasis abgerechnet. In dem Gutachten waren knapp 700 € an UPE-Aufschlägen (20 % auf die Ersatzteilbeträge) enthalten. Zum Rest des Beitrags »
Nach dem Stillstand der Rechtspflege kommt Bewegung in die Sache
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 3. September 2009
In einer Unfallsache hatten wir kürzlich den Stillstand der Rechtspflege beklagt, nun kommt Bewegung in die Sache. Die Schadensachbearbeiterin der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung rief an und meinte, sie hätte unsere Klage auf dem Tisch, ob das unser Ernst sei, wer denn bitte bei einem solchen Streitwert eine Klage schreibe. Was für eine sinnfreie Frage, erstens klagen wir nicht zum Spaß und wenn es sein muss, klagen wir auch einen Cent ein. Zum Rest des Beitrags »
Stillstand der Rechtspflege?
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 27. August 2009
In einer Unfallsache hat das Amtsgericht Mitte Termin bestimmt im September 2010. Auf unsere Nachfrage, ob das ein Schreibfehler und nicht doch September 2009 gemeint sei, bekamen wir von der Geschäftsstelle zur Antwort, in diesem Jahr passiere nichts mehr. Zum Rest des Beitrags »
Schadenregulierung mit der Barmenia – zeitnah, freundlich und unkompliziert
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 24. Juli 2009
Unser Mandant stand an einer Ampel, vor ihm ein weiteres Fahrzeug, als eine etwas unaufmerksame Verkehrsteilnehmerin auf sein Fahrzeug auffuhr und ihn auf das davor stehende aufschob. Derartige Auffahrunfälle, auch Kettenauffahrunfall genannt, können in der Schadenregulierung durchaus zum Problem werden, wenn der Unfallverlauf nicht mehr exakt zu rekonstruieren ist. So könnte der zuletzt Aufgefahrene behaupten, der Fahrer des mittleren Fahrzeugs sei bereits zuvor aufgefahren und nicht aufgeschoben worden. Zum Rest des Beitrags »