Schlagworte: unberechtigt

BGH – Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten bei zu vertretender Pflichtverletzung aus Vertrag

In einem Rechtsstreit gerichtet auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags und Löschung eines Grundpfandrechts hatte die Beklagte Widerklage erhoben und von dem Kläger Ersatz der Kosten für die außergerichtliche Verteidigung gegen die unberechtigt geltend gemachten Ansprüche verlangt. Das Landgericht hatte die Widerklage abgewiesen, das Oberlandesgericht die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Der BGH wies die zugelassene Revision ebenfalls zurück, obwohl eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, zunächst einmal ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB verletze. Eine Haftung aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB komme aber nur dann in Frage, wenn die Vertragspartei, die pflichtwidrig etwas verlange, auch fahrlässig handelte und die Pflichtverletzung nach § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB auch zu vertreten habe. Zum Rest des Beitrags »

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BGH: Keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr unberechtigter Forderungen

(c) HHS / Pixelio

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Mit Anwaltsschreiben forderte der Beklagte von der Klägerin die Rückzahlung eines Betrages und drohte an, andernfalls Klage zu erheben. In dem Schreiben war dargelegt, unter welchen Umständen der Beklagte der Klägerin den Gesamtbetrag in mehreren Teilbeträgen überlassen habe. Die Klägerin beauftragte ihrerseits einen Rechtsanwalt, der den geltend gemachten Anspruch als unbegründet zurückwies. Die angedrohte Klage erhob der Beklagte nicht

Die Klägerin verlangte vom Beklagten daraufhin Ersatz ihrer Anwaltskosten, die sie zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs aufwenden musste. Das Amtsgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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