Schlagworte: SGB II
BVerfG – Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV“) nicht verfassungsgemäß
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht, Verfassungsrecht am 10. Februar 2010
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Zum Rest des Beitrags »
SG Heilbronn – Wer vor Bezug von Hartz IV einen Audi A3 kauft, kann diesen behalten
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 22. Juli 2009
Die Klägerin hatte sich 2001 einen Audi A3 zu einem Preis von 29.525 Euro gekauft. Im Fahrzeugbrief ist die Klägerin eingetragen. Nach einem Schreiben des Autohauses betrug der Händlerverkaufswert Ende 2005 noch 13.250 Euro. Ebenfalls Ende 2005 stellte die Klägerin einen Antrag auf Fortzahlung von Leistungen nach dem SGB II, dieser Antrag wurde von der Beklagten 2006 wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt. Zum Rest des Beitrags »
Sozialgericht Aachen – Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) geschützt
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 8. Juni 2009
Nach einem Kirmesunfall, bei dem ihre Kinder verletzt wurden, schloss deren Mutter 2004 einen Abfindungsvergleich über ein zu zahlendes Schmerzensgeld in Höhe von 132.500 EUR. Nach Eingang der Zahlung legte die Mutter diese in Aktiendepots auf den Namen ihrer Kinder und einen Teilbetrag auf ihren Namen an. Ab Januar 2005 bezog die Mutter zusammen mit ihrem Lebensgefährten Sozialleistungen. Auf Grund eines Datenabgleichs erlangte die ARGE im Oktober 2006 Kenntnis von den Zinseinkünften aus den Kapitalanlagen und hob die Leistungsbewilligung für 2005 teilweise auf und setzte die Leistungen im Übrigen neu fest. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 4. März 2009
Der Kläger übte bis Juni 2003 eine Beschäftigung aus. Seither ist er arbeitslos. Im Kündigungsschutzprozess gegen seinen früheren Arbeitgeber schloss er mit diesem vor dem Arbeitsgericht im April 2005 einen Vergleich. Zum Rest des Beitrags »
LSG Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 3. Februar 2009
Der Träger der Grundsicherung hat neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftige in das Erwerbsleben zu erbringen. Jedoch ist er im Rahmen der Eingliederungsleistungen nicht verpflichtet, die Kosten einer Gleitsichtbrille zu übernehmen, da diese einen Gegenstandes des täglichen Gebrauchs darstellt. Zum Rest des Beitrags »
BSG – Kein Anspruch des Stiefkindes auf Leistungen nach dem SGB II bei ausreichendem Einkommen des neuen Partners der Mutter
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 15. November 2008
Die heute 15-jährige Klägerin zog im November 2005 gemeinsam mit ihrer Mutter zu dem neuen Partner der Mutter. Der Partner, mit dem die Mutter nicht verheiratet ist, hat eine eigene Tochter. Die vier leben seitdem in einer so genannten Patchwork-Familie. Da die Mutter kein ausreichendes Einkommen erzielt, bezog die Klägerin bis Ende Juli 2006 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Das Einkommen des Partners war zwar ausreichend zur Deckung seines Bedarfs, des Bedarfs der Mutter und seines eigenen Kindes. Nach der alten Rechtslage wurde das Einkommen des neuen Partners der Mutter aber nicht auf den Bedarf der Klägerin angerechnet, weil sie nicht sein leibliches Kind ist. Zum Rest des Beitrags »
Bundessozialgericht – Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 30. März 2008
Der Kläger des Verfahrens begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Er wendet sich vor allem gegen die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt. Der beklagte Grundsicherungsträger hat zum einen von den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung einen Betrag von 9 € für die Bereitung von Warmwasser sowie 19 € für in der Pauschalmiete enthaltene Stromkosten abgezogen, weil die Kosten für Haushaltsenergie bereits in der Regelleistung enthalten seien. Dies hält der Kläger für rechtswidrig. Zum Rest des Beitrags »
Bayerisches Landessozialgericht – Garagenmiete gehört nicht zu den Unterkunftskosten
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 20. Januar 2008
Ein Leistungsempfänger, der in seiner abbezahlten Eigentumswohnung lebt, legte gegen den Bewilligungsbescheid über Regelsatz und Unterkunfts- sowie Heizungskosten Widerspruch ein, denn der Regelsatz sei verfassungswidrig und er habe Garagenmiete in Höhe von 30,68 EUR zusätzlich monatlich zu zahlen. Den Widerspruch wies die Leistungsstelle mit Widerspruchsbescheid zurück. Der Regelsatz sei nicht zu beanstanden und Garagenmiete gehöre nicht zu den Unterkunftskosten, es handele sich nicht um Wohnraum. Zum Rest des Beitrags »
Hessisches Landessozialgericht – kein Mehrbedarf für Reformhauskost
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 29. Dezember 2007
Unter Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen beantragte ein Empfänger von Leistungen nach SGB II die Anerkennung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung wegen Hypertonie. Diese Erkrankung bedinge eine natriumdefinierte Kost, die er im Reformhaus einkaufen müsse. Seinem Zwillingsbruder im Bundesland Rheinland-Pfalz war ein Mehrbedarf in Höhe von 25,56 Euro anerkannt worden. Die Leistungsstelle lehnte den Antrag ab. Zum Rest des Beitrags »
Sozialgericht Duisburg – Übernahme der Kosten einer Einzugsrenovierung
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 5. November 2007
Das Sozialgericht Duisburg (Az: S 7 AS 77/05) hat sich mit der Frage befasst, ob die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II auch die Kosten einer Einzugsrenovierung beeinhalten oder aber gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II als gesonderte Beihilfe zu übernehmen sind. Zum Rest des Beitrags »