Schlagworte: Warmwasserkosten

Bundessozialgericht – Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden

Der Kläger des Verfahrens begehrt höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Er wendet sich vor allem gegen die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Mehr­bedarfe beim Lebensunterhalt. Der beklagte Grundsiche­rungsträger hat zum einen von den Auf­wendungen für Unterkunft und Hei­zung einen Betrag von 9 € für die Bereitung von Warmwasser so­wie 19 € für in der Pauschalmiete enthaltene Stromkosten abgezogen, weil die Kosten für Haushalts­energie bereits in der Regelleistung enthalten seien. Dies hält der Kläger für rechtswidrig. Zum Rest des Beitrags »

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