Schlagworte: Integrationsamt

Verwaltungsgericht Neustadt – Kündigung einer Schwerbehinderten mit Zustimmung des Integrationsamtes

Die schwerbehinderte Antragstellerin war seit 1990 als Büroangestellte im Betrieb ihres Ehemanns beschäftigt. Nach dem Sozialgesetzbuch bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Auf Antrag des Ehemanns und Arbeitgebers erteilte das Amt mit Bescheid vom 6. November 2007 eine solche Zustimmung zur beabsichtigten ordentlichen Kündigung der Betroffenen. Daraufhin kündigte dieser das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2008. Zum Rest des Beitrags »

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