Schlagworte: Rechtsweg

Änderung des Jugendgerichtsgesetzes zum 01.01.2008 – Rechtsweg im Jugendstrafvollzug künftig jugendgerecht

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet, das die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Jugendliche im Strafvollzug haben, jugendgerechter ausgestaltet. Anders als bisher sollen die jugendlichen Strafgefangenen ihre Anliegen auch mündlich direkt vor dem Gericht vorbringen können. Wollten sich jugendliche Gefangene gegen Maßnahmen im Strafvollzug wehren, mussten sie sich bislang schriftlich an das Oberlandesgericht wenden. Dies wurde geändert. Zuständig für solche Anträge sind künftig die örtlich näheren Jugendkammern bei den Landgerichten am Sitz der Jugendhaftanstalt, die in der Regel durch einen Einzelrichter entscheiden werden. Zum Rest des Beitrags »

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