Schlagworte: Pseudonym

Kammergericht: Anmeldung eines eBay-Accounts unter falschem Namen doch strafbar?

(c) Markus Wegner / Pixelio

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Der Angeklagte hatte vor bei eBay verschiedene Gegenstände anzukaufen. Dabei wollte er jedoch nicht unter seinem eigenen Namen auftreten, sondern legte sich die Personalien einer kurz zuvor verstorbenen Person Z. zu und eröffnete über eine anonymisierte IP-Adresse unter dem Mitgliedsnamen „XY“ einen Account. Danach kaufte er ein, bezahlte die Ware und ließ sich diese an seine Anschrift als abweichende Lieferadresse schicken. Dieses Verfahren blieb bei all seinen Vertragspartnern unbeanstandet, nur in einem Fall wollte die Verkäuferin sicher gehen, dass die abweichende Lieferanschrift auch in Ordnung geht. Dabei stieß sie dann auf Anverwandte des verstorbenen Z., die ihrerseits Anzeige erstatteten. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm: Verkauf von Waren über falschen eBay-Account stellt keine Fälschung beweiserheblicher Daten dar

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Der Angeklagte eröffnete bei eBay mehrere Accounts, unter denen er in der Folgezeit Artikel anbot, die er überhaupt nicht besaß und auch nach Bezahlung nicht beabsichtigte zu liefern. Ein klassischer Fall von Betrug. Bei Eröffnung der Accounts gab der Angeklagte nicht existierende Namen und Anschriften an, da seine eigenen Personalien und damit auch seine eigene Handynummer bereits von eBay aufgrund von Unregelmäßigkeiten gesperrt worden waren. Das Amtsgerichts – Schöffengericht – Gelsenkirchen-Buer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges, dies aber tateinheitlich begangen mit der Fälschung beweiserheblicher Daten. Das Landgericht Essen verwarf die Berufung des Angeklagten und verurteilte diesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zum Rest des Beitrags »

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