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OLG Hamm: Verkauf von Waren über falschen eBay-Account stellt keine Fälschung beweiserheblicher Daten dar

(c) tobman / Pixelio

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Der Angeklagte eröffnete bei eBay mehrere Accounts, unter denen er in der Folgezeit Artikel anbot, die er überhaupt nicht besaß und auch nach Bezahlung nicht beabsichtigte zu liefern. Ein klassischer Fall von Betrug. Bei Eröffnung der Accounts gab der Angeklagte nicht existierende Namen und Anschriften an, da seine eigenen Personalien und damit auch seine eigene Handynummer bereits von eBay aufgrund von Unregelmäßigkeiten gesperrt worden waren. Das Amtsgerichts – Schöffengericht – Gelsenkirchen-Buer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges, dies aber tateinheitlich begangen mit der Fälschung beweiserheblicher Daten. Das Landgericht Essen verwarf die Berufung des Angeklagten und verurteilte diesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zum Rest des Beitrags »

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