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Kammergericht: Anmeldung eines eBay-Accounts unter falschem Namen doch strafbar?

(c) Markus Wegner / Pixelio

Wegner/Pixelio

Der Angeklagte hatte vor bei eBay verschiedene Gegenstände anzukaufen. Dabei wollte er jedoch nicht unter seinem eigenen Namen auftreten, sondern legte sich die Personalien einer kurz zuvor verstorbenen Person Z. zu und eröffnete über eine anonymisierte IP-Adresse unter dem Mitgliedsnamen „XY“ einen Account. Danach kaufte er ein, bezahlte die Ware und ließ sich diese an seine Anschrift als abweichende Lieferadresse schicken. Dieses Verfahren blieb bei all seinen Vertragspartnern unbeanstandet, nur in einem Fall wollte die Verkäuferin sicher gehen, dass die abweichende Lieferanschrift auch in Ordnung geht. Dabei stieß sie dann auf Anverwandte des verstorbenen Z., die ihrerseits Anzeige erstatteten. Zum Rest des Beitrags »

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