Schlagworte: Neupreis

AG Berlin-Höhenschönhausen – wenn kein Gebrauchtmarkt existiert, ist der Wiederbeschaffungswert eines Navigationssytems der Neupreis

Nach dem Diebstahl eines Navigationssystems aus seinem Pkw wandte sich der Geschädigte an seine Kaskoversicherung und verlangte Ersatz. Die Versicherung leistete auch, allerdings mit Abzügen. Der Geschädigte nahm das nicht hin, klagte und bekam vor den Amtsgericht Höhenschönhausen Recht. Nach der Entscheidung des Gerichts vom 05.09.2006, Az: 2 C 381 /05, kann der Geschädigte von seiner Kaskoversicherung Ersatz in Höhe des Kaufpreises für ein neues Gerät bei einem Vertragshändler verlangen. Zum Rest des Beitrags »

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