Verfasst von kuemmerle unter Versicherungsrecht am 17. Oktober 2007
Nach dem Diebstahl eines Navigationssystems aus seinem Pkw wandte sich der Geschädigte an seine Kaskoversicherung und verlangte Ersatz. Die Versicherung leistete auch, allerdings mit Abzügen. Der Geschädigte nahm das nicht hin, klagte und bekam vor den Amtsgericht Höhenschönhausen Recht. Nach der Entscheidung des Gerichts vom 05.09.2006, Az: 2 C 381 /05, kann der Geschädigte von seiner Kaskoversicherung Ersatz in Höhe des Kaufpreises für ein neues Gerät bei einem Vertragshändler verlangen. Zum Rest des Beitrags »
Diebstahl, Kaskoversicherung, Navigationssystem, Neupreis, Wiederbeschaffungswert
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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