Schlagworte: Mobiltelefon

OLG Köln: Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

Eigentlich sollte man denken, das Thema Mobiltelefonnutzung während der Fahrt sei hinreichend geklärt und alle Ausreden schon ,durch entschieden, ob Musik hören, Nutzung als Navi, Wärmeakku, selbst das Schauen aufs Display ist verboten. Nun musste das OLG Köln sich mit einem weiteren Einwand eines Betroffenen auseinander setzen,  er habe sein Telefon ja gerade nicht benutzen wollen und darum das Gespräch „weg gedrückt“. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , , , ,

3 Kommentare

OLG Köln – Musik hören mit dem Mobiltelefon ist auch verboten

Für was so ein Mobiltelefon doch alles nützlich sein kann. Man kann es als Wärmeakku benutzen, als Navi, als Diktiergerät usw. Man darf es nur nicht während der Fahrt mit einem Kfz benutzen, noch nicht einmal drauf schauen darf man . Eine neue Ausrede versuchte ein Betroffener beim Oberlandesgericht Köln anzubringen, nachdem er schon das Amtsgericht Köln nicht überzeugen konnte. Er behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sein Mobiltelefon an sein linkes Ohr gehalten zu haben, um auf dem Gerät gespeicherte Musikdateien zu hören. Zum Rest des Beitrags »

, ,

1 Kommentar

OLG Köln – Ein Festnetz-Mobilteil ist kein Handy

(c) Plambeck / Pixelio

Plambeck/Pixelio

Und noch eine Handy-Entscheidung des OLG Köln. Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

OLG Köln – Ordnungswidrig handelt auch, wer während der Fahrt sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und lediglich auf das Display schaut

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gegen den Betroffenen ist durch Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons eine Geldbuße von 40 € verhängt worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sein Mobiltelefon, nachdem dieses im Fahrzeug geklingelt hatte, aufgenommen, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte. Gegen diese Entscheidung hat der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt. Er macht geltend, aufgrund der getroffenen Feststellungen habe er das Mobiltelefon nicht in dem Sinne des § 23 Abs. 1 a) StVO genutzt. Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Köln nicht zugelassen. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

AG Berlin-Mitte – Klingeltonanbieter geht leer aus

Eine negative Feststellungsklage eines Vaters wegen angeblich angefallener Forderungen aus der Nutzung seines Mobiltelefons und dem Abschluss diverser Klingeltonabos durch seine minderjährige Tochter gegen den Anbieter Jamba! hatte vor dem AG Berlin-Mitte Erfolg. Nach dem Urteil, erstritten von Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach, steht Jamba! weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses Ansprüche zu. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

OLG Hamm – Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als „Wärmeakku“ ist erlaubt aber nicht glaubhaft

Der Fahrer einer Sattelzugmaschine wurde auf der Autobahn von der Polizei dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon an das linke Ohr hielt. Der Fahrer hat den Vorwurf, er hätte telefoniert bestritten und dachte, eine besonders kreative Einlassung würde ihm helfen. Er erklärte, er habe sich nicht ein Mobiltelefon, sondern einen Wärmeakku an das linke Ohr gehalten. Er habe nämlich Ohrenschmerzen gehabt. Das Amtsgericht Schwerte sah diese Behauptung aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme als widerlegt an und verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger unbefugter Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BVerfG – Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer

Gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare