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LG Augsburg – Mobilfunkbetreiber obliegt Darlegungs- und Beweislast für das Herstellen einer Mobilfunkverbindung

(c) Claudia Hautumm / Pixelio

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Ein Mobilfunknetzbetreiber verlangte von einem Kunden Zahlung von insgesamt rund 14.000 € für angeblich verbrachte Tarifeinheiten. Das Landgericht Augsburg hatte, nachdem der Kunde nicht zahlte, über die Klage des Mobilfunknetzbetreibers zu entscheiden. Der Kunde hatte bestritten, Telefonate im geltend gemachten Umfang geführt zu haben. Zum Rest des Beitrags »

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