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OLG Braunschweig: fiktive Lizenzgebühr bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern bei privatem eBay-Verkauf beträgt 20 Euro pro Bild

Ein Mediengestalter hatte für seinen Shop Produktfotos, unter anderen von Monitoren angefertigt. Ein privater Verkäufer hatte vier der Monitorfotos für ein Angebot bei eBay verwendet. Der Mediengestalter ließ den Verkäufer über seine Anwälte zunächst ohne Reaktion abmahnen und auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Daraufhin klagte der Mediengestalter beim LG Braunschweig auf Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von den Abmahnkosten. Zum Rest des Beitrags »

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