Schlagworte: Lohn

LAG Mainz – Bei einfachen Sachverhalten braucht man keinen Anwalt

Der Kläger war bei dem Beklagten als Zeitungsausträger beschäftigt und machte nicht bezahlte Lohnansprüche in Höhe von rund 300 Euro vor dem Arbeitsgericht geltend. Da der beklagte Arbeitgeber nicht vor Gericht erschien, erging ein Versäumnisurteil, das auch rechtskräftig wurde. Das Arbeitsgericht bewilligte dem Kläger auf dessen Antrag hin Prozesskostenhilfe, lehnte aber die Beiordnung seines Anwaltes ab. Es sei nicht ersichtlich, dass der Kläger nicht im Stande gewesen wäre, ohne anwaltliche Hilfe die Klage zu erheben, in dem er z. B. die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufgesucht hätte. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – „Ein-Euro-Jobs“ sind keine Arbeitsverhältnisse

Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Zum Rest des Beitrags »

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