Schlagworte: Lärmprotokoll
BGH: Wenn Touris nerven
Wenn es nach der Berichterstattung der Presse zur aktuellen Entscheidung des BGH geht, darf man seine Miete mindern, wenn im Haus Touristen wohnen. Das ist natürlich Unsinn und das hat der BGH auch ausdrücklich verneint. Der BGH hat lediglich eine Entscheidung darüber getroffen, in welchem Umfang Mieter Mängel an der Mietsache darzulegen haben. Hintergrund war, dass in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte an Touristen Ferienwohnungen vermietet wurden. Zum Rest des Beitrags »