Schlagworte: Kreuzung

AG Burgwedel – Volle Haftung trotz Vorfahrt

Ein vorfahrtsberechtigter Fahrzeugführer überschritt die innerorts erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um mehr als 40 km/h. Es kam im Kreuzungsbereich zu einer Kollision mit einem wartepflichtigen Fahrzeug. Den vorfahrtsberechtigten Fahrzeugführer traf nach einer Entscheidung des Amtsgericht Burgwedel vom 12.12.2006, Az: 72 C 417/05, trotzdem die volle Haftung. Zum Rest des Beitrags »

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