Schlagworte: Klage

Der Vergleich – Richters und auch Anwalts Liebling

(c) Michael Grabscheit / Pixelio

M.Grabscheit/Pixelio

Wenn außergerichtlich eine Einigung nicht erzielt werden konnte und man sich vor Gericht trifft, um dort eine Entscheidung eines Rechtstreits zu erhalten, sieht die Zivilprozessordnung in § 278 ZPO zunächst einmal eine sogenannte Güteverhandlung vor. Diese geht der mündlichen Verhandlung voraus und dient dem Zweck der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits, es sei denn, die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Rostock – Unfallregulierung ist ein langsames Geschäft und wer zu früh klagt, trägt die Kosten

Nach einem Verkehrsunfall machte der Unfallgeschädigte seine Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend. Dort teilte man mit, dass man die Unfallakte angefordert habe und bat um Geduld. Hierauf reagierte der Unfallgeschädigte nicht, sondern erhob Klage. Die Versicherung des Unfallgegners erkannte den Klageanspruch sofort an und zahlte. Das Landgericht Stralsund erlegte trotzdem die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auf, da die beklagte Versicherung keine Veranlassung zur Klage gegeben habe. Die sofortige Beschwerde des Unfallgeschädigten gegen die im Anerkenntnisurteil getroffene Kostenentscheidung wurde vom Oberlandesgericht Rostock zurückgewiesen. Der Unfallgeschädigte hätte sich in mehr Geduld üben müssen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Rechtsschutzversicherung ist bei einer Studienplatzklage eintrittspflichtig

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen hatte einen Studienplatzbewerber für das Fach Humanmedizin abgelehnt. Mit der Begründung, die Hochschulen schöpften ihre tatsächlichen Kapazitäten nicht aus, beantragte der abgelehnte Bewerber daraufhin einstweiligen Rechtsschutz bei verschiedenen Verwaltungsgerichten. Im gerichtlichen Verfahren müssen die Hochschulen ihre Berechnungskriterien offen legen. Ergibt sich dann, dass tatsächlich Kapazitäten vorhanden sind, werden die entsprechend freien Studienplätze verlost. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

Nach einem Verkehrsunfall machte der Geschädigte seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Nach einer Vorschusszahlung ging die weitere Regulierung nach Auffassung des Geschädigten nicht schnell genug, so dass er 3 ½ Wochen nach dem Unfall Klage auf den Restbetrag seines Schadens erhob. Nach Zahlung weiteren Schadenersatzes erklärte man den Rechtsstreit teilweise für erledigt, zu einem geringen Teil wurde die Versicherung zur Zahlung verurteilt. Das Landgericht Duisburg entschied darüber hinaus, dass die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die gesamten Kosten des Rechtstreites tragen müsse, worauf die Versicherung Beschwerde einlegte. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Zum Rest des Beitrags »

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