Schlagworte: Irrtum
AG Fürth – Quelle muss liefern
Verfasst von kuemmerle unter Internetrecht, Vermischtes am 11. Februar 2009
Ein Bochumer entdeckte im Internet bei Quelle ein sagenhaftes Schnäppchen. Ein Flachbildfernseher der Marke Phillips zum Preis von 199,99 Euro, da kann man auch zwei nehmen, dachte er sich und bestellte. Quelle bestätigte noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung per Mail. Nach interner Bonitätsprüfung teilte man dem Käufer dann mit, dass die Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgt. Der Käufer zahlte und wartete auf seine Fernseher. Quelle wollte aber plötzlich nicht mehr liefern, da der Fernseher versehentlich falsch ausgepreist worden war. Tatsächlich sollte dieser nämlich 1.999,99 Euro kosten. Zum Rest des Beitrags »
AG München: Schnäppchen bleibt Schnäppchen
Verfasst von kuemmerle unter Autokauf, Internetrecht am 2. Februar 2009
Ein Verkäufer bot auf der Internetplattform eBay einen Mitsubishi L 300 zum Startpreis von 2.100 Euro zum Verkauf an. Zu diesem Preis wurde allerdings kein Gebot abgegeben. Also stellte er das Auto ein zweites Mal ein, diesmal aber zu einem geringeren Startpreis. Der spätere Käufer gab ein Gebot über 100 Euro ab und erhielt die erfreuliche Nachricht von eBay, dass er als Höchstbietender das Auto erworben habe. Als der Käufer den Verkäufer anschrieb und sein Auto haben wollte, weigerte sich dieser, es heraus zu geben. Darauf hin erhob der Käufer Klage beim AG München. Zum Rest des Beitrags »