Schlagworte: Hopping
LAG Baden-Württemberg – Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften Bewerbung fehlt
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 8. November 2007
Als „AGG-Hopping“ wird eine finanziell motivierte Pseudobewerbung bezeichnet. Seit das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, bewerben sich Menschen mit dem Ziel, den sie ablehnenden Arbeitgeber anschließend wegen angeblicher Verstöße zu verklagen und eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Position zu erhalten. Zum Rest des Beitrags »