Schlagworte: Hehlerei

AG Fürstenfeldbruck: Freispruch für Käufer von Münzen bei eBay

Wie Focus in seiner Online-Ausgabe am 22.07.2009 berichtete, war gegen einen Polizeibeamter wegen des Verdachts auf Hehlerei Strafbefehl ergangen, nachdem er bei eBay 10 römische Kleinmünzen für gerade einmal sechs Euro ersteigert hatte. Zuvor war im das volle Programm der Strafprozessordnung geboten worden. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Ermittlungsverfahren. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe: Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Hehlerei beim eBay-Kauf

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, kauft, um sich zu bereichern, macht sich nach § 259 StGB wegen Hehlerei strafbar. Das Amtsgericht Pforzheim hatte dementsprechend einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe verurteilt, da dieser ein – wie sich später herausstellte, gestohlenes – Navigationssystem weit unter Neupreis von einem polnischen Anbieter erworben hatte. Die Verurteilung durch das Amtsgerichts Pforzheim fußte auf einer absurden Indizienkette, der Käufer hätte auf Grund des Startpreises von einem Euro, des extrem günstigen Endpreises und des Herkunftslandes des Verkäufers Verdacht schöpfen müssen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe spricht eBay-Käufer vom Hehlereivorwurf frei

Kürzlich berichteten wir über einen eBay-Käufer eines Navigationsgerätes, der vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt worden war. Die Argumentation des Amtsgerichts war einfach und absurd. Der Käufer hätte auf Grund des extrem günstigen Preises und des Herkunftslandes des Verkäufers Verdacht schöpfen müssen. Zum Rest des Beitrags »

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eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt – die seltsamen Rechtsansichten des Amtsgerichts Pforzheim

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat kauft, um sich zu bereichern, macht sich nach § 259 StGB wegen Hehlerei strafbar. Das Amtsgericht Pforzheim soll nach einem Bericht von Spiegel-Online vom 25.07.2007 nun einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.200 EUR verurteilt haben. Der Käufer habe ein – wie sich später herausstellte, gestohlenes – Navigationssystem (Neupreis 2.137 EUR) sehr günstig für nur 681 EUR erstanden, da die Ware aber aus Polen stammte, hätte er Verdacht schöpfen müssen, so die Begründung des Amtsgerichts. Zum Rest des Beitrags »

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