Schlagworte: Halteverbot

AG München – Mithaftung des Falschparkers

Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, hat der Falschparker einen Teil seines Schadens selbst zutragen, im konkreten vom AG München  entschiedenen Fall 1/3. Dort hatte ein Taxifahrer spätnachmittags seinen Wagen im Rosental in München so abgestellt, dass das Taxi 1,28 Meter ins absolute Halteverbot ragte. Etwas später kam ein Omnibus an dem geparkten Taxi vorbei und streifte dieses. Zum Rest des Beitrags »

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VG Hamburg – Beifahrer achten typischerweise nicht auf Halteverbotsschilder

(c) siepmann H / Pixelio

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Eine Hamburgerin parkte ihr Auto an einem Sonntag direkt vor ihrer Haustür. Dass eine zu diesem Zeitpunkt angeblich vorhandene Halteverbotszone das Halten und Parken verbot, war ihr und ihren Beifahrern entgangen. Drei Tage später sollten dort nämlich Bauarbeiten stattfinden. Das Auto war im Weg und wurde abgeschleppt. Zum Rest des Beitrags »

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