Schlagworte: Halterhaftung

Umweltzone – nun wird auch das Parken teuer

Wikimedia; User: Markus1983; http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Feinstaubplakette_Gruppe_4.svg

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Mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum Februar trat fast unbemerkt eine weitere wesentliche Änderung in Kraft. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand bislang, „Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.“ Zum Rest des Beitrags »

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Einführung der so genannten Halterhaftung in Deutschland?

(c) siepmann H / Pixelio

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Mit der angeblich geplanten Einführung der so genannten Halterhaftung in Deutschland beschäftigt sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/7418 – PDF). Durch die Halterhaftung soll der Halter eines Fahrzeugs bei Verkehrsverstößen auch zur Verantwortung gezogen werden können, wenn er den Verstoß nicht als Fahrer begangen hat. Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung tatsächlich die Einführung der Halterhaftung plane und wie die Bundesregierung die daraus resultierenden Folgen einschätze. Zum Rest des Beitrags »

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Halterhaftung für Halt- und Parkverstöße

(c) siepmann H / Pixelio

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Wer sein Fahrzeug in einem Halte- oder Parkverbot abstellt, riskiert ein „Knöllchen“. Wo das Halten und Parken verboten ist, regelt § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach dieser umfangreichen Vorschrift ist das Halten auch ohne gesonderte Beschilderung z.B. unzulässig, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor und auf Bahnübergängen. Zum Rest des Beitrags »

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