Schlagworte: Fluchtgefahr

KG: keine Annahme von Fluchtgefahr nach „Schema F“

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Die Fluchtgefahr ist neben dem dringenden Tatverdacht und der Verhältnismäßigkeit eine der drei Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO. Gern wird die Fluchtgefahr damit begründet, dass die zu erwartende Strafe einen erheblichen Anreiz bietet, sich dem Verfahren zu entziehen. Das Kammergericht hat aktuell auf die Beschwerde gegen einen gegen Auflagen ausgesetzten Haftbefehl einer solchen schematischen Beurteilung – hohe Straferwartung = Fluchtgefahr – eine klare Absage erteilt und auf die Umstände des Einzelfalles, Zum Rest des Beitrags »

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Bundesverfassungsgericht – Haftverschonung kann nur bei Eintreten neuer Umstände widerrufen werden

Wegen Fluchtgefahr erging gegen einen Beschuldigten im Juni 2006 einen Haftbefehl, der drei Monate später gegen Meldeauflagen und Abgabe sämtlicher Reisedokumente außer Vollzug gesetzt wurde. Im Mai 2007 verurteilte das Landgericht den Beschuldigten dann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger des Beschuldigten legte gegen dieses Urteil Revision ein, es trat demnach keine Rechtskraft ein. Zum Rest des Beitrags »

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