Schlagworte: Haftverschonung

Bundesverfassungsgericht – Haftverschonung kann nur bei Eintreten neuer Umstände widerrufen werden

Wegen Fluchtgefahr erging gegen einen Beschuldigten im Juni 2006 einen Haftbefehl, der drei Monate später gegen Meldeauflagen und Abgabe sämtlicher Reisedokumente außer Vollzug gesetzt wurde. Im Mai 2007 verurteilte das Landgericht den Beschuldigten dann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger des Beschuldigten legte gegen dieses Urteil Revision ein, es trat demnach keine Rechtskraft ein. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare