Schlagworte: Farbwahlklausel

BGH – mal wieder zu unwirksamer Farbwahlklausel für den Innenanstrich der Türen und der Fenster bei Schönheitsreparaturen

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt. Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt: Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

BGH – „Weißen der Decken und Oberwände“ während der Mietzeit stellt unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen dar

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Nach § 3 Abs. 6 des Formularmietvertrages waren die Beklagten zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In der Klausel ist bestimmt: „Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.“ Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

BGH – Klausel im Mietvertrag über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung ist wirksam

Nach dem Ende des Mietverhältnisses im Jahr 2006 forderten die Vermieter die Mieter einer Wohnung vergeblich zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf. Mit der anschließenden Klage haben die Vermieter unter anderem Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 7.400,48 € netto für nicht vorgenommene Schönheitsreparaturen verlangt. Der 1996 geschlossene Mietvertrag sah unter anderem formularmäßig vor, dass der Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sei. Weiter ist bestimmt: Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BGH – Unwirksamkeit einer „Farbwahlklausel“ in einem Wohnraummietvertrag („neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“)

Eine Berliner Mieterin hat dafür gesorgt, dass erneut eine Klausel in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen durch den BGH für unwirksam erklärt wurde. Nach ihrem Mietvertrag war sie verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in „neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“. Die Mieterin hielt diese Klausel für unwirksam, erhob Klage und beantragte festzustellen, dass den Vermietern kein vertraglicher Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen zusteht. Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin beim Landgericht Berlin hatte hingegen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare