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LG Erfurt – Volle Haftung eines erwachsenen Radfahrers bei zu schneller Fahrt auf Gehweg und Zusammenstoss mit in Grundstück einfahrendem Pkw

(c) tomizak / Pixelio

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Fährt ein erwachsener Radfahrer verbotenerweise und zu schnell auf einem Gehweg und kommt es zu einem Zusammenstoss mit einem in ein Grundstück einfahrenden Pkw, den der Radfahrer nicht sehen konnte, haftet der Radfahrer voll und hat selbst keinen Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Erfurt.  Der Fahrradfahrer hat – als Erwachsener – den Gehweg befahren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die dafür zugelassene Strasse zu nutzen. Dies stellt bereits einen gravierenden Verstoß gegen Verkehrs- und Sorgfaltsregeln dar, nämlich gegen das aus § 2 I S.1 StVO herzuleitende, für erwachsene Fahrradfahrer strikt geltende Verbot der Benutzung von Gehwegen. Zum Rest des Beitrags »

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