Schlagworte: effektiv
Effektive Forderungsbeitreibung – außergerichtliche Mahnung (Teil 1)
Ihre Außenstände wachsen stetig an? In Zeiten knapper Kassen, lässt die Zahlungsmoral zu wünschen übrig. Wenn überhaupt eine Zahlung erfolgt, sind Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder später schon lange keine Seltenheit mehr. Finanzschwache Kunden versuchen durch Verschleppung der Zahlung oder durch Teilzahlungen die eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Zum Rest des Beitrags »
Effektive Forderungsbeitreibung – gerichtliches Mahnverfahren (Teil 2)
Sollte auch die anwaltliche Mahnung nicht fruchten, bzw. eine Ratenzahlung nicht eingehalten werden, wird unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist, bzw. Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung, das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und beim zuständigen Gericht der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Für Berlin und Brandenburg ist das Zentrale Mahngericht Wedding zuständig. Zum Rest des Beitrags »
Effektive Forderungsbeitreibung – Zwangsvollstreckung (Teil 3)
Ist ein vollstreckbarer Titel erwirkt, beginnt die eigentliche Verwertung des Schuldnervermögens. Hier sind alle Informationen wertvoll. Die Kontoverbindung des Schuldners kann sich bei vorangegangenem Schriftverkehr z.B. aus dem Briefkopf ergeben, so dass eine Kontopfändung veranlasst werden kann. Der Arbeitgeber ist möglicherweise bekannt, so dass eine Lohnpfändung möglich ist. Sind solche Informationen nicht vorhanden oder ist eine Kontopfändung erfolglos, wird man über einen Gerichtsvollzieher versuchen, verwertbares Vermögen beim Schuldner zu finden. Zum Rest des Beitrags »
Effektive Forderungsbeitreibung – Kostenrisiko (Teil 4)
Verfasst von kuemmerle unter Inkasso, Kostenrecht am 21. Juni 2007
Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens sowie die Kosten für ein Mahn- oder Klageverfahren sind von der im Rechtstreit unterlegenen Partei zu zahlen. Ist die Forderung also begründet, wird der Schuldner auch die gesamten Kosten zu tragen haben. Lediglich im Falle des Unterliegens des Gläubigers im Rechtsstreit oder der Nichtbeitreibarbeit der Forderung in der anschließenden Zwangsvollstreckung, haftet der Mandant als Auftraggeber für die Gerichtskosten sowie dem eigenen Rechtsanwalt für dessen Gebühren. Zum Rest des Beitrags »