Schlagworte: Risiko

Effektive Forderungsbeitreibung – Kostenrisiko (Teil 4)

Bildquelle: www.pixelio.de, Foto: Andreas Morlok

A.Morlok/Pixelio

Die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens sowie die Kosten für ein Mahn- oder Klageverfahren sind von der im Rechtstreit unterlegenen Partei zu zahlen. Ist die Forderung also begründet, wird der Schuldner auch die gesamten Kosten zu tragen haben. Lediglich im Falle des Unterliegens des Gläubigers im Rechtsstreit oder der Nichtbeitreibarbeit der Forderung in der anschließenden Zwangsvollstreckung, haftet der Mandant als Auftraggeber für die Gerichtskosten sowie dem eigenen Rechtsanwalt für dessen Gebühren. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare