Schlagworte: Vollstreckungsbescheid

BGH – Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine prozessunfähige Partei

Der Kläger erwirkte gegen den Beklagten wegen einer Mietforderung in Höhe von 900 € einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Stuttgart, der dem Beklagten am 24. September 2003 zugestellt wurde. Sein Einspruch ging erst am 6. März 2006 bei dem Amtsgericht ein. Der Beklagte hat geltend gemacht, die Einspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung sei mangels wirksamer Zustellung des Vollstreckungsbescheids noch nicht abgelaufen, weil er von Mitte 2002 bis Ende 2004 wegen einer Alkoholerkrankung geschäftsunfähig gewesen sei. Das Amtsgericht hat den Einspruch als unzulässig verworfen. Das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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Effektive Forderungsbeitreibung – gerichtliches Mahnverfahren (Teil 2)

Sollte auch die anwaltliche Mahnung nicht fruchten, bzw. eine Ratenzahlung nicht eingehalten werden, wird unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist, bzw. Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung, das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und beim zuständigen Gericht der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Für Berlin und Brandenburg ist das Zentrale Mahngericht Wedding zuständig. Zum Rest des Beitrags »

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