Schlagworte: Distorsion

Kammergericht – 1.000 Euro Schmerzensgeld pro Monat bei HWS-Distorsion angemessen

Die Geschädigte eines Verkehrsunfalls, die u.a. eine Hals-Wirbelsäulen-Distorsion 1. Grades erlitt, verlangte von der Versicherung des Unfallgegners ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro, Ersatz ihres Sachschadens sowie die Feststellung, dass die Versicherung auch für künftige Unfallfolgen aufkommen müsse. Die Versicherung des Unfallgegners zahlte insgesamt nur 2.400 Euro. Auf die Klage erkannte das Landgericht Berlin der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.250 Euro zu, verrechnete den darüber hinaus gezahlten Betrag auf den Sachschaden und wies den Feststellungsantrag zurück. Zum Rest des Beitrags »

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