Schlagworte: Brandversicherung

LG Coburg – Anzünden von Kerzen führt nicht automatisch zu einer Haftung für die Folgen eines Wohnungsschwelbrandes

Der Beklagte sorgte mit Teelichtern für ein stimmungsvolles Ambiente im Wohnzimmer der Mietwohnung seiner damaligen Lebensgefährtin. Als die beiden zu späterer Stunde zu Bett gingen, hielten sie die Flämmchen für gelöscht. Doch nur wenige Minuten später vernahmen sie Brandgeräusche und entdeckten einen Schwelbrand im Wohnzimmer. Trotz raschen Eingreifens der alarmierten Feuerwehr entstand ein Sachschaden von 11.000 €, den die Brandversicherung des Mietshauses erstattete und vom Beklagten wiederhaben wollte. Der habe durch das Entzünden der Teelichter eine Brandursache geschaffen. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Versicherung muss Gelegenheit zur Begutachtung vor Reparatur eines beschädigten Gegenstandes gegeben werden

Der spätere Kläger hatte bei der Beklagten eine Brandversicherung abgeschlossen. Nach einem Gewitter mit Blitzeinschlägen in der Nähe des Wohnhauses des Klägers funktionierte die Heizungsanlage des Klägers nicht mehr. Der Kläger war der Meinung, dass der Schaden an der Heizungsanlage auf einen blitzbedingten Überspannungsschaden zurück zu führen sei und teilte der Versicherung den Schaden mit. Zum Rest des Beitrags »

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