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LG Coburg – Anzünden von Kerzen führt nicht automatisch zu einer Haftung für die Folgen eines Wohnungsschwelbrandes

Der Beklagte sorgte mit Teelichtern für ein stimmungsvolles Ambiente im Wohnzimmer der Mietwohnung seiner damaligen Lebensgefährtin. Als die beiden zu späterer Stunde zu Bett gingen, hielten sie die Flämmchen für gelöscht. Doch nur wenige Minuten später vernahmen sie Brandgeräusche und entdeckten einen Schwelbrand im Wohnzimmer. Trotz raschen Eingreifens der alarmierten Feuerwehr entstand ein Sachschaden von 11.000 €, den die Brandversicherung des Mietshauses erstattete und vom Beklagten wiederhaben wollte. Der habe durch das Entzünden der Teelichter eine Brandursache geschaffen. Zum Rest des Beitrags »

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