Schlagworte: Bedarfsgemeinschaft
BVerfG – Volle Anrechung des Kindergelds auf „Hartz IV-Leistungen“ verfassungsgemäß
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht, Verfassungsrecht am 8. April 2010
Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog Sozialgeld. Das Kindergeld wurde – wie in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II ausdrücklich angeordnet – in voller Höhe als leistungsminderndes Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass das Kindergeld nur zur Hälfte hätte angerechnet werden dürfen. Zum Rest des Beitrags »
Hessisches Landessozialgericht – Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 28. Dezember 2007
Im entschiedenen Fall hatte ein 51jähriger Arbeitsloser seiner Vermieterin, die er seit vielen Jahren kennt, Kontovollmacht erteilt und sie gebeten, ihm sein Einkommen ein und zuzuteilen. Er selbst kann mit seiner Bankkarte nur Kontoauszüge drucken, nicht aber Geld abheben. Da er sich in einem Insolvenzverfahren befinde und „mit Geld nicht umgehen“ könne, habe er die Vermieterin gebeten, sein Geld zu verwalten. Die Arbeitsagentur sah in der Führung des gemeinsamen Kontos ein klares Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft und lehnte die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab, da die Vermieterin über ausreichendes Einkommen verfügt. Zum Rest des Beitrags »
SG Koblenz – Angemessenheit eines vom Leistungsempfänger selbst genutzten Eigenheims
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 20. Juli 2007
Das Sozialgericht Koblenz setzt sich in seinem Urteil vom 03.05.2007 – S 11 AS 187/06 mit der Frage der Angemessenheit eines von einem Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende selbst genutzten Hausgrundstückes auseinander. Nach Ansicht des Gerichts wird die Reduzierung der Prüfung der Angemessenheit allein auf die Größe des Hausgrundstückes dem Sinn und Zweck des Schutzes eines Eigenheimes nicht gerecht. Ausschlaggebend sei vielmehr der Marktwert des Hauses bzw. der Wohnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Rest des Beitrags »