Schlagworte: Anrechung

BVerfG – Volle Anrechung des Kindergelds auf „Hartz IV-Leistungen“ verfassungsgemäß

Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog Sozialgeld. Das Kindergeld wurde – wie in § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II ausdrücklich angeordnet – in voller Höhe als leistungsminderndes Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass das Kindergeld nur zur Hälfte hätte angerechnet werden dürfen. Zum Rest des Beitrags »

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