Schlagworte: Bauordnungsrecht
AG München – Bauausschlussklausel gilt auch im bauordnungsrechtlichen Bußgeldverfahren
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Vermischtes am 9. September 2008
Der spätere Kläger hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen war, wie üblich, vereinbart, dass kein Rechtsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die sich im Eigentum des Versicherten befinden (sog. Bauausschlussklausel). Zum Rest des Beitrags »