Schlagworte: Arznei

Cannabis im Panzerschrank – Bundesopiumstelle erlaubt erstmals Erwerb in der Apotheke

Betäubungsmittel sind nach Definition des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang man eine Erlaubnis benötigt (§ 3 BtMG). Eine solche Erlaubnis erteilt die Bundesopiumstelle nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 20.08.2007 berichtet, erlaubte die Bundesopiumstelle zum ersten Mal einer Patientin, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Zum Rest des Beitrags »

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