Schlagworte: Arznei
Cannabis im Panzerschrank – Bundesopiumstelle erlaubt erstmals Erwerb in der Apotheke
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Medizinrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht am 21. August 2007
Betäubungsmittel sind nach Definition des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Stoffe oder Zubereitungen, für deren straffreien Umgang man eine Erlaubnis benötigt (§ 3 BtMG). Eine solche Erlaubnis erteilt die Bundesopiumstelle nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 20.08.2007 berichtet, erlaubte die Bundesopiumstelle zum ersten Mal einer Patientin, Cannabis in der Apotheke zu kaufen. Zum Rest des Beitrags »