Schlagworte: Altfälle
KG: Urkunds- und Nachverfahren als verschiedene Angelegenheiten
Verfasst von kuemmerle unter Kostenrecht am 28. Februar 2011
In dieser Sache hatten wir nach Beendigung des Verfahrens beantragt, die Kosten gegen die unterlegene Partei festzusetzen. Da zunächst ein Urkunds- und anschließend das streitige Verfahren durchgeführt worden war, beanspruchten wir die Verfahrens -und Terminsgebühr doppelt, und da unsere Widerklage Erfolg hatte, auch für die Widerklage die entsprechenden Gebühren. Zum Rest des Beitrags »