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KG: Urkunds- und Nachverfahren als verschiedene Angelegenheiten

In dieser Sache hatten wir nach Beendigung des Verfahrens beantragt, die Kosten gegen die unterlegene Partei festzusetzen. Da zunächst ein Urkunds- und anschließend das streitige Verfahren durchgeführt worden war, beanspruchten wir die Verfahrens -und Terminsgebühr doppelt, und da unsere Widerklage Erfolg hatte, auch für die Widerklage die entsprechenden Gebühren. Zum Rest des Beitrags »

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