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OLG Karlsruhe – keine Beleidigung durch unvollständiges „Götz-Zitat“

(c) Thommy Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Weil ein junger Mann einer Gemeindebeamtin, die zuvor seiner Mutter ein Knöllchen ausstellen wollte, nachgeeilt war und ihr gegenüber äußerte „Wissen Sie was, Sie können mich mal…“, fühlte diese sich in ihrer Ehre verletzt und erstattete Strafanzeige. Das Amtsgericht verurteilte den jungen Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Euro 18, das Landgericht bestätigte in der Berufung dieses Urteil. Erst in der Revision hatte der junge Mann – zumindest vorläufigen – Erfolg. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung zurück. Zum Rest des Beitrags »

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