Schlagworte: Zahlungsverbot

In der Zwangsvollstreckung sollte man nicht zocken

Unser Mandant war als Koordinator einer bundesweit tätigen Montagefirma angestellt, als ihm während er im Urlaub war, gekündigt wurde. Gesteckt hatte ihm das ein Kollege. Zum Glück, denn mit der Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wäre es andernfalls knapp geworden. Vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf eine recht üppige Abfindung, die anschließend allerdings nicht gezahlt wurde. Als auch auf eine  Ankündigung  keine Zahlung erfolgte, vollstreckten wir. Zum Rest des Beitrags »

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