In der Zwangsvollstreckung sollte man nicht zocken


Unser Mandant war als Koordinator einer bundesweit tätigen Montagefirma angestellt, als ihm während er im Urlaub war, gekündigt wurde. Gesteckt hatte ihm das ein Kollege. Zum Glück, denn mit der Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wäre es andernfalls knapp geworden. Vor dem Arbeitsgericht einigte man sich auf eine recht üppige Abfindung, die anschließend allerdings nicht gezahlt wurde. Als auch auf eine  Ankündigung  keine Zahlung erfolgte, vollstreckten wir.

Dankenswerter Weise führte die Montagefirma auf ihrer Geschäftspost alle Konten auf. Es waren immerhin vier bei verschiedenen Banken. Wir brachten also an einem Tag vier vorläufige Zahlungsverbote und vier Kontopfändungen aus, was dazu führte, dass eine knappe Woche später alle Konten der Firma dicht waren und der Geschäftsführer der Firma sich genötigt sah, unsere kleine Kanzlei anzurufen und uns auf das Übelste zu beschimpfen. Nachdem er sich abreagiert hatte, erklärten wir ihm geduldig was ein vollstreckbarer Titel ist, wozu Fristen da sind und das es uns herzlich egal sei, ob er durch die Zwangsvollstreckung jetzt einen Schaden erlitten habe. Zwei Tage später war das Geld da und die Konten wurden wieder freigegeben. Auf die angekündigte Schadenersatzklage warten wir gespannt.

Ein Kollege trieb es noch ärger, als er einer zahlungsunwilligen Spedition ebenfalls die Konten pfändete, was dazu führte, dass auch alle Tankkarten gesperrt wurden und die Fahrer mit ihrer Ladung deutschlandweit verteilt feststeckten. Merke: Ist ein Titel in der Welt, braucht man in der Zwangsvollstreckung nicht mehr den Harten markieren.

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