Schlagworte: Wohnungswechsel

OLG Hamm – Hausratversicherung greift bei Einbruch während Wohnungswechsels

Nach einem Einbruchdiebstahl nahm der Versicherungsnehmer seine Hausratversicherung in Anspruch. Die Besonderheit im vorliegenden Fall war, dass der Versicherungsnehmer gerade aus seiner Wohnung ausgezogen war und dei entwendeten Hausratsgegenstände auf seinem Betriebsgelände zwischengelagert hatte Nach dem Versicherungsschein war Versicherungsort die vom Versicherungsnehmer bewohnte Wohnung. Die Versicherung lehnte eine Entschädigungszahlung mit der Begründung ab, der Einbruchsdiebstahl habe nicht am Versicherungsort stattgefunden, ein Außenversicherungsschutz habe nicht bestanden. Zum Rest des Beitrags »

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