Schlagworte: Wohnmobil

AG München – „Sofort urlaubsklar“ ist keine Garantie

Mitte September 2007 kaufte der spätere Kläger beim Beklagten ein Wohnmobil der Marke Karmann mit einer Laufleistung von 89.823 km und einer Erstzulassung im April 1992 zum Kaufpreis von 10.800 Euro. Zustande kam der Kauf, weil der Käufer zuvor eine Anzeige des Fahrzeuges im Internet gefunden hatte, in dem dieses als „sofort urlaubsklar“ beschrieben wurde. Wenige Tage vor der Übergabe des Autos fand auch eine Probefahrt statt, bei dem dieses ohne Schwierigkeiten ansprang und fuhr. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Kein Nutzungsausfall für reinen Freizeitzwecken dienendes Wohnmobil wenn ein weiterer Pkw zur Verfügung steht

Nach einem unverschuldeten Unfall verlangte der Kläger wegen der Beschädigung seines Wohnmobils, einer Spezialanfertigung, Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur von 35 Tagen in Höhe von 150 EUR pro Tag. Im Alltag und auch für die Dauer der Reparatur benutzte der Kläger seinen Pkw. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage hinsichtlich des Anspruchs auf Nutzungsersatz ab. Die Berufung des Klägers beim OLG Frankfurt am Main blieb ebenso erfolglos. Zum Rest des Beitrags »

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AG Frankfurt am Main – Reiseveranstalter muss im Fall eines Unfalls unabhängig von der Verschuldensfrage ein Ersatzwohnmobil bereitstellen

Der Mieter eines Wohnwagens hatte während einer Reise einen Verkehrsunfall. Der Reiseveranstalter stellte kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wollte erst den Unfallbericht abwarten, um die Schuldfrage zu klären. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sprach dem Mieter für die Zeit ohne Fahrzeug Schadenersatz in Höhe von 4.600 EUR zu Zum Rest des Beitrags »

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