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BGH – wer seine Bilder bei Google nicht sehen will, muss Suchmaschinen eben aussperren

Die Google-Bildersuche dürfte allgemein bekannt sein. Anhand von Suchbegriffen kann man sich Bilder anzeigen lassen, die im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort auf Internetseiten veröffentlicht wurden. Die Bilder werden in der Trefferliste als verkleinerte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). Über einen Link kann man sich entweder das Bild in Originalgröße, oder aber die das Bild enthaltende Internetseite ansehen. Zum Rest des Beitrags »

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