Schlagworte: Vorhang

VG Koblenz – Vorhang reicht nicht für Nichtraucherschutz

Eine Gaststätte in Koblenz, die über zwei Räume verfügt, die durch einen offenen Durchgang miteinander verbunden sind, trennte nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes beide Räume durch einen Vorhang ab. Ein Raum wurde zum „Raucherraum“ erklärt. Die Stadt Koblenz gab der Betreibergesellschaft der Gaststätte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, ihren Betrieb als rauchfreie Gaststätte zu führen, da nur eine Abtrennung durch eine geschlossen zu haltende Tür ausreichend sei. Zum Rest des Beitrags »

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